Um eine Belegung der jeweils besuchten Vorlesung über KLIPS wird dringend gebeten.
Den noch nicht angemeldeten Hörern der Vorlesungen "Staatsrecht III" (2033) und "Internationales Wirtschaftsrecht" (2178) wird dringend geraten, sich rasch per E-Mail unter Angabe ihrer Matrikelnummer und der Vorlesungs-Nummer an jura-klips-support(at)uni-koeln.de zu wenden, um eine nachträgliche Anmeldung zur Vorlesung zu erreichen.
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2 St. Di. 14-15.30 in II
Beginn: 18.10.2011
Universitätsprofessor Dr. Bernhard Kempen
Deutschlands Einbindung in internationale und supranationale Kooperationszusammenhänge wird im Zeitalter der Globalisierung immer bedeutender. Die Vorlesung wird einen Überblick über die internationalrechtlichen und europarechtlichen Bezüge des Staatsrechts geben. Es werden die Auswärtige Gewalt, die Integrationsermächtigungsnormen, die rechtlichen Voraussetzungen für Deutschlands Mitarbeit in internationalen Organisationen und supranationalen Gemeinschaften sowie die internationale Vertretung der Bundesrepublik Deutschland behandelt.
Klausurtermin:
Mittwoch, 01.02.2012, 8-9.30h in HS A2
Literaturempfehlungen:
Schweitzer, Staatsrecht, Europarecht, Völkerrecht, 10. Aufl. 2010;
Geiger, Grundgesetz und Völkerrecht, 5. Aufl. 2010;
Weitere Literaturhinweise werden zu Beginn des Semesters ausgegeben.
2 St. Di. 16-17.30 in XIa
Beginn: 18.10.2011
Universitätsprofessor Dr. B. Kempen
In der Vorlesung wird das Internationale Wirtschaftsrecht vornehmlich aus einer völkerrechtlichen Perspektive dargestellt. Das WTO-Abkommen, GATT 1947 und GATT 1994, GATS, TRIMS, TRIPS sollen Probleme, etwa des freien internationalen Waren- und Dienstleistungshandels, verdeutlichen. Daneben werden in Grundzügen das Internationale Eigentumsschutzrecht sowie das Internationale Währungsrecht dargestellt. Wo erforderlich, sollen Bezüge zum Europäischen Wirtschaftsrecht hergestellt werden.
Klausurtermin:
Dienstag, 31.01.2012, 15-17h in HS XI a
Literaturhinweise:
Herdegen, Internationales Wirtschaftsrecht, 8. Auflage, 2009
Weiß/Herrmann, Welthandelsrecht, 2. Auflage, 2007
Hilf/Oeter, WTO-Recht, 2. Auflage, 2010
Veranstalter: Universitätsprofessor Dr. Bernhard Kempen
Veranstaltungstermine:
Ausgabe der häuslichen Arbeit zwischen dem 25.07.2011 und dem 17.10.2011 nach vorheriger Rücksprache.
Blockseminar am 27.01.2012
Bearbeitungszeit: 6 Wochen
Teilnehmervoraussetzungen: Zwischenprüfung sowie Zuweisung eines Platzes durch das Prüfungsamt
Es handelt sich um ein Seminar im Europarecht für den Schwerpunktbereich Völker- und Europarecht gemäß §§ 9 Abs. 2 Nr. 10, 10 Abs. 10 Studien- und Prüfungsordnung der Rechtswissenschaftlichen Fakultät für den Studiengang Rechtswissenschaft der Universität zu Köln vom 15.07.2008, i.d.F. vom 24.01.2011 (StudPrO). Im Rahmen des Schwerpunktseminars ist von den Teilnehmern sowohl eine schriftliche als auch eine mündliche Prüfungsleistung als Teil der Schwerpunktbereichsprüfung (§ 11 Abs. 4, Abs. 7 lit. a StudPrO) zu erbringen. Die Erbringung der schriftlichen Prüfungsleistung erfolgt durch die Erstellung einer häuslichen Arbeit zu einem theoretischen Thema (§ 13 Abs. 1 Satz 4, 2. Alt. StudPrO). Die Themen werden per Los zugeteilt. Die Bearbeitungszeit für die häusliche Arbeit beträgt sechs Wochen (§ 13 Abs. 1 Satz 3, Abs. 3 Satz 1 StudPrO). Die Ausgabe der Themen erfolgt frühestens am 25.07.2011 und spätestens am 17.10.2011. Innerhalb dieses Rahmens kann jeder Teilnehmer/jede Teilnehmerin selbst bestimmen, wann die Bearbeitungszeit beginnt. Den Teilnehmern wird empfohlen, die Bearbeitungszeit in die vorlesungsfreie Zeit zu legen. Die Themen werden im Sekretariat des Instituts für Völkerrecht (zu finden im "Rechtshaus", Gottfried-Keller-Straße 2, 50931 Köln, 3. Obergeschoss, Zimmer 304) ausgegeben.
Die mündliche Prüfungsleistung wird sowohl durch einen auf der häuslichen Arbeit basierenden Vortrag als auch durch sonstige mündliche Leistungen (Diskussion) im Rahmen der Blockveranstaltung erbracht. Diese Blockveranstaltung wird voraussichtlich im Raum 0.A01 Richard-Strauß-Straße stattfinden. Der Vortrag soll 20 Minuten in Anspruch nehmen.
Die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung (häusliche Arbeit) erfolgt unter Berücksichtigung der im Rahmen der Blockveranstaltung erbrachten mündlichen Prüfungsleistung (§ 13 Abs. 2 Satz 3 StudPrO).